unsere leistung
ambulante Pflege - HAuswirtschaft - Beratung
Grundpflege SGB XI
Die Grundpflege nach SGB XI umfasst elementare pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Mobilisation. Diese Leistungen dienen der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen im Alltag und werden durch die Pflegeversicherung finanziert.
Behandlungspflege SGB V
Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) umfasst pflegerische Maßnahmen, die von examinierten Pflegekräften oder speziell geschultem Personal durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die im Zusammenhang mit ärztlichen Anordnungen stehen und zur Sicherung, Wiederherstellung oder Verbesserung des Gesundheitszustands dienen. Typische Beispiele: Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung, Blutzuckermessungen und Medikamentengabe. Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn sie ärztlich verordnet und pflegerisch notwendig sind.
Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Unterstützungsleistungen im Haushalt, um die selbstständige Lebensführung pflegebedürftiger Menschen zu ermöglichen. Dazu gehören Aufgaben wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungsarbeiten und Wäschepflege. Diese Leistungen werden von uns erbracht, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und eine angemessene Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.
Beratung nach § 37.3 SGB XI
Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI beziehen sich auf kostenlose Beratungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Diese Beratungen werden durch uns durchgeführt und dienen dazu, über Pflegeleistungen, Hilfsmöglichkeiten und Entlastungsangebote zu informieren. Ziel ist es, individuelle Bedürfnisse zu besprechen, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Pflegesituation bestmöglich zu gestalten. Das Beratungsgespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung in Deutschland, um eine bedarfsgerechte Pflege zu gewährleisten.
Abrechnung über Pflegegrad
Pflegegrad 2
Pflegesachleistung: 761€
Pflegegeld: 332€
Pflegegrad 3
Pflegesachleistung: 1.432€
Pflegegeld: 573€
Pflegegrad 4
Pflegesachleistung: 1778€
Pflegegeld: 765€
Pflegegrad 5
Pflegesachleistung: 2200€
Pflegegeld: 947€
Wer bezahlt den Pflegedienst, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Wer keinen Pflegegrad hat und auch für die einzelne Leistungen keine Verordnung vom Arzt für häusliche Krankenpflege hat, muss die Leistungen des Pflegedienstes selbst bezahlen.
Wir bieten neben Pflegeleistungen auch Hauswirtschaftsleistungen an. Alle Leistungen, welche Sie selbst zahlen müssen, versuchen wir so erschwinglich wie möglich zu halten.